Gewährleistung und Garantie

Was ist der Unterschied?

Häufig werden die beiden Begriffe Garantie und Gewährleitung nicht richtig verstanden und fälschlicherweise gleichgesetzt. Zwar beziehen sich beide auf ähnliches, meinen aber verschiedenes. Die Gewährleistung ist eine rechtliche Vorschrift, wohingegen die Garantie im weiteren Sinne als eine freiwillige Zusatzleistung gesehen werden kann. Sie unterscheiden sich in Umfang, Dauer und Anwendungsmöglichkeiten voneinander. Eines aber haben sie gemein: Das Versprechen, dass gekaufte Ware in einem mängelfreien Zustand ausgehändigt wurde.

Was ist die Gewährleistung genau?

Die Gewährleistung stellt die gesetzliche Verpflichtung des Herstellers oder Händlers dar, die den mangelfreien Zustand einer verkauften Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs darstellt. Sollte eine Ware beim Verkauf also nicht diesen Zustand gehabt haben, so ist der Verkäufer bzw. Händler verpflichtet, für die Regulierung des Schadens aufzukommen. In der Praxis wird ein Schaden, der unter die Gewährleistung fällt, durch den Hersteller reguliert, selten durch den Händler. Dabei ist ein Zustand herzustellen, der dem entspricht, hätte es den Schaden nie gegeben – also vollständige Reparatur oder neuwertiger Ersatz.

Die Dauer der Gewährleistung liegt bei 24 Monaten, wobei sich die ersten 6 Monate abgrenzen. In denen liegt die Beweislast im Schadensfall beim Verkäufer, dieser muss beweisen, dass die Ware beim Kaufzeitpunkt nicht bereits mangelhaft war. Nach 6 Monaten ändert sich die Beweispflicht. Ein Käufer kann im Gewährleistungsfall von seinem Kaufvertrag zurücktreten und den vollen Kaufpreis zurückfordern, wenn: zwei Reparaturversuche vergebens waren, oder wenn sich der Verkäufer weigert das Produkt auszutauschen oder zu reparieren.

Die Gewährleistung gilt übrigens auch beim Kauf/Verkauf von Gebrauchtwaren. Jedoch ist die Dauer hier meist auf 12 Monate begrenzt. Einige Händler und Privatpersonen weisen aber explizit darauf hin, dass eine Gewährleitung bei gebrauchter Ware ausgeschlossen ist. Dies muss aber im Vorfeld kenntlich gemacht werden.

Was die Garantie genau ist

Im Unterschied dazu ist die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers. Sie kann sich in Umfang und Dauer stark von der Gewährleistung unterscheiden. Sie tritt dann in Kraft, wenn die Gewährleistung erfüllt ist, das Produkt also in einem mangelfreien Zustand übergeben wurde. Es wird vertraglich festgelegt, wie lange die Ware bestimmte Eigenschaften erfüllen muss.

Die Garantie kann für (Bau-)teile oder die gesamte Ware gelten. Geht ein Bauteil kaputt, dessen Funktionsfähigkeit laut Vertrag noch garantiert ist, so ist der Hersteller oder Händler dazu verpflichtet, für Ersatz oder die Reparatur zu sorgen.

Im Normalfall legt der Hersteller die Garantieansprüche fest. Händler beruhen sich in ihrem Garantieumfang meist auf dem der Hersteller, erweitern den aber unter Umständen um weitere Leistungen – ggfls. auch gegen Aufpreis. Tritt ein Garantieschaden auf, so kann der Käufer in der Regel wählen, ob die Schadensregulierung durch den Händler oder den Hersteller erfolgt.

Gewährleistung und Garantie: so sieht es in der Praxis aus

Mängelansprüche werden in der Regel vom Händler bearbeitet. Dieser kümmert sich um Reparatur oder Ersatz der defekten Ware. Händler schicken die defekte Ware in der Regel zum Hersteller, der dann die Ware repariert oder austauscht und sie dann wieder zurück zum Händler schickt. Dort kann der Kunde seine intakte Ware wieder abholen. Gerade größere Hersteller regulieren die Schäden oft selbst, beispielsweise durch einen Werkskundendienst.

Hörgeräte Garantie und Gewährleistung - welche Schäden berücksichtigt werden

Je nach Besitzdauer, greift im Schadensfall die Gewährleistung oder die Garantie. Möchte man einen Schaden beim Hersteller geltend machen, so ist dies beim Händler zu tun. Innerhalb der ersten 6 Monate greift meist die Gewährleitung, hierbei liegt die Beweislast beim Verkäufer. Nach dieser Zeit geht die Beweislast aber auf den Käufer über. Sprich, er muss beweisen, dass der Fehler bereits werksseitig bestand.

Die Garantie hingegen kann deutlich mehr Schäden abdecken. Hersteller wissen aber in der Regel welche Schäden besonders häufig auftreten und nehmen diese aus den Garantieleistungen heraus. Gerade Verschleißteile sowie -schäden, Elektronikschäden oder auch Defekte bei austauschbaren Bauteilen, müssen vom Käufer selbst beglichen werden oder sind teilweise aus der Garantie ausgenommen.

Händler bieten oft Zusatzversicherungen an, die genau solche Fälle abdecken. Reparaturen oder Ersatzteile können dann darüber beglichen werden, nützlich ist dies vor allem bei viel genutzten Geräten. Darüber hinaus können solche Zusatzversicherungen noch Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Eigenverschulden oder Einwirken Dritter berücksichtigt werden. Zusatzversicherungen erfreuen sich gerade bei elektronischen Geräten besonderer Beliebtheit, insbesondere bei Haushaltsgeräten, Smartphones oder auch Hörgeräten. So übertrifft die Dauer solcher Versicherungen die der Gewährleistung und Garantie, zusätzlich wird mehr abgedeckt. Den genauen Umfang solcher Versicherungen sollten Interessenten vorab in den Versicherungsunterlagen in Erfahrung bringen.

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