Hörgeräteversicherung Stiftung Warentest

Hörgeräteversicherungen-Vergleich beim Finanztest 9/2020

In der 9/2020 Ausgabe des Finanztests hat sich die Stiftung Warentest der Frage angenommen, ob sich Hörgeräteversicherungen wirklich lohnen - mit ernüchterndem Ergebnis. Anhand eines spezifischen Beispiels wurden ein paar Hörgeräteversicherungen durchexerziert (darunter hauptsächlich die großer Ketten), mit dem Ergebnis: Hörgeräteversicherungen seien "oftmals entbehrlich". Wir von Hörgeräte Kaufpreis  widersprechen dem. Denn nur weil das vom Finanztest genutzte Beispielmodell ohne Versicherung weniger zahlt, heißt es das nicht auch für die meisten anderen Fälle. Und wie jeder - auch Stiftung Warentest - wissen sollte: Bei jeder Versicherung gibt es ein Risiko, am Ende draufzuzahlen. Doch wenn etwas passiert, ist man froh, dass man sie abgeschlossen hat.

Bild: Hörgeräteversicherung Stiftung Warentest

Hörgeräte Versicherung: So wurde getestet

Anhand eines realen Beispiels wurde geprüft, ob sich eine Hörgeräteversicherung lohnt. Getestet wurden die Hauseigenen Versicherungen von Amplifon, Apollo, Geers, Gerland und Kind sowie die der beiden Direktversicherer Mannheimer und Wertgarantie.

Im verwendeten Beispiel kauft eine Frau ein Hörgerät für 1500 €, von welchem die Krankenkasse 785 € übernimmt und sie die restlichen 715 € privat leistet. Nach drei Jahren verliert sie das Hörgerät. Die Krankenkasse gewährt daraufhin erneut den Zuzahlungsbetrag.

Die Finanztest-Redaktion geht davon aus, dass die Krankenkassen bei Verlieren der Hörhilfe erneut einen Beitrag leisten und auch alle Reparaturkosten durch die Krankenkassen gedeckt sind. Der Schluss daraus ist nachvollziehbar: Eine Hörgeräteversicherung lohnt sich nicht, wenn die Krankenkasse sowieso schon alles abdeckt.

Schäden am Hörgerät in der Praxis

Leider sieht es in der Praxis oft anders aus, denn die Krankenkasse ist weder zu erneuten Zuzahlungen, noch zur Übernahme aller Reparaturkosten verpflichtet. Die Regel besagt: Die Krankenkasse leistet einmal alle 6 Jahre eine Zuzahlung zum Hörgerät und gewährt über diese Zeit eine Reparaturpauschale von ca. 150 €. Bei allem darüber hinaus muss auf Kulanz gehofft werden, wie im Beispielmodell geschehen. Ist die Krankenkasse nicht kulant, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Das sind im Falle eines defekten  Hörers ca. 120 €, bei einem defekten Verstärker über 600 € und bei einem Verlust oder Totalschaden der komplette Preis des Hörsystems.

Nur Hörakustik-Ketten verglichen

Abgesehen von den beiden Direktversicherern Mannheimer und Wertgarantie wurden nur Hörakustik-Ketten miteinander verglichen. Kleinere Vor-Ort-Fachbetriebe wurden außer Acht gelassen, obwohl sie mit 2/3 den größeren Marktanteil haben und oft Versicherungen zu besseren Konditionen anbieten können. Die verglichenen Direktversicherer schneiden zudem entsprechend schlecht ab, weil ein wichtiger Bestandteil keine Beachtung findet: Reparaturkostenübernahme. Die Finanztest-Redaktion geht fälschlicherweise davon aus, dass die Krankenkassen alle Reparaturkosten übernehmen würden und somit eine Reparaturkostenversicherung unnötig sei. Es ist wichtig, zu wissen, dass alle Kosten über die Reparaturpauschale hinaus selbst getragen werden müssen.

Fazit: Vergleichen lohnt sich

Der Finanztest 9/2020 der Stiftung Warentest sollte nicht als Maßstab betrachtet werden, denn er setzt sich nur mit einem spezifischen Fall auseinander, der jedoch lange nicht auf jeden anwendbar ist. Besser ist es, sich selbst zu informieren und dadurch abzuwägen, ob man bereit ist, eine Versicherung für Hörgeräte abzuschließen oder nicht. Eine Hilfe finden Sie auf unserem Ratgeber über Hörgeräteversicherungen.

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