Hörgeräte Reparatur

Es ist wenig verwunderlich, dass bei den Preisen, die ein Hörgerät mitunter kostet, in der Regel auch hochqualitative Bauteile verwendet werden. Diese sorgen beispielsweise für bestmögliche Klangqualität, möglichst intuitive Bedienung und angenehme Haptik. Doch wie bei allen elektronischen Geräten, können trotz größer Vorsicht, auch bei Hörgeräten Defekte auftreten. Im folgenden Ratgeber erhalten Sie alle Informationen rund um das Thema Hörgeräte Reparatur, möglichen Schäden und wie diese beglichen werden können.

Diese Schäden können auftreten:

Es hängt grundsätzlich vom beschädigten Bauteil ab, auf welche Höhe sich die Reparaturkosten belaufen. Am günstigsten zu beheben sind Kleinstreparaturen, die beispielsweise im Zuge von Wartungen durchgeführt werden: Ein Wechsel der Cerumen-Schutz-Filter oder der Batterielade kostet selten über 30 €. Teurer wird es, wenn es um die Hörer geht: Während für einen neuen externen Hörer gut und gerne 80 € verlangt werden, kann die Reparatur von verstopften Hörern und Mikrofonen auch die 120 €-Grenze übersteigen. Richtig teuer wird es, wenn der Verstärker des Hörgeräts defekt ist. Dann muss mit Kosten von über 600 € gerechnet werden. Je nach Kaufpreis kann hier bereits von einem wirtschaftlichen Totalschaden gesprochen werden.

Garantie und Gewährleistung – das übernimmt der Hersteller:

Garantie und Gewährleistung sind ein Beleg dafür, dass ein Produkt in einem einwandfreien Zustand ausgehändigt wurden. Erstere wird in seinem Umfang seitens des Herstellers oder Verkäufers festgeschrieben, auch der Zeitraum und die davon betroffenen Bauteile und Funktionen. In der Regel auf 1 Jahr festgelegt, werden Verschließteile fast immer ausgeschlossen. Die Garantie deckt Schäden ab, die auf einen werksseitigen Fehler zurückzuführen sind. Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder kaputte Verschließteile fallen nicht unter die Regulierung durch die Garantie.

Die Gewährleistung hingegen ist eine gesetzliche Verpflichtung des Herstellers, des Verkäufers, dass ein Produkt in einem makellosen Zustand ausgegeben wurde. Sie ist auf 2 Jahre festgesetzt. Fällt ein Schaden unter die Gewährleistung, so muss der Verkäufer den Zustand wiederherstellen, der ohne den Defekt vorgeherrscht hat. Besonders: in den ersten 6 Monaten ab Kauf liegt die Beweispflicht beim Verkäufer. Nach dieser Zeit beim Käufer. Letzteres stellt sich in der Praxis oftmals als schwierig heraus, in manchen Fällen finden sich aber Kulanzlösungen.

Das übernimmt die Krankenkasse:

Nicht alle Reparaturkosten müssen vom Kunden getragen werden. Einen Teil übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der Reparaturkostenpauschale. Diese ist auf den Versorgungszeitraum von 6 Jahren ausgelegt und beträgt, je nach Krankenkasse, zwischen 135 € und 160 €. Anfallende Reparaturen werden mit dieser Pauschale verrechnet und seitens der Krankenkasse beglichen. In den allermeisten Fällen reicht die Pauschale für den Zeitraum von 6 Jahren nicht aus. Ist sie aufgebraucht, so müssen alle übertreffenden Kosten vom Hörgerätetragenden übernommen werden - je nach Reparatur können das mehrere hunderte Euro sein. Aufgrund dessen ist eine Hörgeräteversicherung in Betracht zu ziehen.

Pfleglicher Umgang ist das A und O

Wer sich um sein Hörgerät kümmert, kann viele schwere Schäden vermeiden. Dennoch gibt es auch Faktoren, gegen die man es kaum schützen kann. Ein häufiger Grund für Reparaturen ist beispielsweise Feuchtigkeit im Inneren. Diese entsteht durch Kondenswasser oder auch Schweiß und kann den Verstärker beschädigen, Kurzschlüsse provozieren oder den Hörer außer Kraft setzen. Weiterhin zu berücksichtigen sind Schäden durch unsachgemäße Handhabung. Darunter zählen zum Beispiel defekte Batterieklappen durch falsches Einlegen der Batterie oder Kabelbrüche durch Überdehnung. Ebenfalls beeinflusst wird die Funktion des Hörgeräts durch verstopfte Mikrofone. Verantwortlich können Cerumen oder kleine Hautpartikel sein, die den Klang und somit das Verstehen beeinträchtigen können. Gute Pflege ist unerlässlich; FÜr Verbesserung kann auch eine professionelle Reinigung durch den Hörakustiker sorgen.

Regelmäßige Wartung

Es empfiehlt sich, die von Hörakustikern angebotenen Wartungen regelmäßig in Anspruch zu nehmen. So werden die meisten Fehler ausgegrenzt, die über einen längeren Zeitraum entstehen können. Zusätzlich ist es unerlässlich, das Hörgerät täglich ordnungsgemäß zu reinigen. Durch die richtige Pflege können zwar nicht alle aber die meisten Schäden verhindert werden. Trocknungsboxen haben in der Vergangenheit den größten Mehrwert geboten, Schweiß und andere leichte Verunreinigungen, finden so schwieriger den Weg in das Hörsystem, was die möglichen Kosten für Wartung und Reparatur minimiert.

Für den Fall der Fälle: Was mache ich, wenn mein Hörgerät kaputtgeht?

Sobald Sie einen Schaden an Ihrem Hörgerät entdecken, sollte Sie der erste Weg zum Hörakustiker führen. Dieser untersucht das Gerät und entscheidet, ob er es vor Ort reparieren kann, es eingesendet oder ausgetauscht werden muss. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einem Kostenvoranschlag über die Sie zu erwartenden Kosten. Dieser kann anschließend bei der Krankenkasse oder bei der Hörgeräteversicherung für mögliche Kostenerstattungen eingereicht werden. Häufig erhalten Sie für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät.

 

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