Hörgeräte während des Probetragens Versichern

Sicherheit für alle Eventualitäten – Die Probetragen-Versicherung

Neue Hörgeräte sind immer etwas Besonderes, egal ob bei einer Neu- oder Folgeversorgung. Es bedarf einer ausgiebigen Testphase, die normalerweise 4-8 Wochen dauert und für die weitere Versorgung mit Hörgeräten äußerst wichtig ist. Was die wenigsten wissen: die Test-Geräte sind während dieses Zeitraums nicht versichert und ein Verlust oder Schaden muss vom Tester getragen werden. Es gibt nicht wenige Fälle, in denen aufgrund der neuen Umstände Geräte kaputt oder gar verloren gehen.

In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet für die Kosten aufzukommen, die „den Zustand herstellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“. Heißt er muss je nachdem was genau passiert ist und wie die Technikstufe des Test-Geräts ist, mehrere hundert Euro bis gar einen vierstelligen Betrag zahlen.

Abhilfe schafft eine Probetragen-Versicherung. Diese begleicht je nach Tarif und Konditionen bis zu 100% aller anfallenden selbst verursachten Reparaturschäden durch den Kunden und kommt sogar bei Verlust der Probehörgeräte auf. Eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung kommt in der Regel nicht für die Kosten auf, denn Leihgeräte bzw. Mietschäden sind in der Regel nicht im Versicherungsschütz mit aufgelistet.

Darauf gilt es bei Probetragen-Versicherungen zu achten:

Jede Versicherung besticht durch individuelle Tarife und Konditionen, diese gilt es vorab zu vergleichen. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht auf welche Dinge Sie bei einer Probetragen-Versicherung besonders achten sollten:

Laufzeit min. 8 Wochen
Kein Test-Hörgeräte Limit
Verlängerbarkeit bei Krankheit etc.
Möglichst keine Selbstbeteiligung
Umfang der Versicherung
Namhafter Versicherer

Umfang der Versicherung – welche Fälle werden beglichen

Bevor eine Versicherung abgeschlossen wird, sollte sich zunächst sorgfältig mit dem Versicherungsumfang auseinandergesetzt werden, sonst drohen böse Überraschungen. Hörgeräte-Ausprobeversicherungen bieten in der Regel verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Tarifdetails und Absicherungssummen an. Die Versicherungssumme ist so zu wählen, dass die höchste getestete Hörgeräte-Preisklasse abgedeckt ist.

Meist bieten Versicherungen zumindest zwei unterschiedliche Tarife an. Einen Basis-Tarif, der vor allem für die Ausprobe von Basisklasse-Modellen geeignet ist und die Kosten derer vollends abdeckt. Versicherungen die auch teurere Modelle und Hörgeräte-Preisklassen abdecken sind folglich teurer, leisten aber im Schadensfall genug Leistung, sodass keine Überraschungen warten.

Neben der Versicherungshöhe sollte darauf geachtet werden, dass bestimmte Versicherungsfälle nicht exkludiert sind. Eine Probetragen-Versicherung sollte unbedingt folgende Fälle abdecken:
Verlust, Diebstahl, Reparaturen (durch Handhabungsfehler) und Totalschäden.

Selbstbeteiligung – Der Eigenanteil im Schadensfall

Hierbei handelt es sich um den vom Versicherungsnehmer zu entrichtendem Anteil an den Kosten, die im Schadens- Verlustfall zu begleichen sind. Auch hierbei handhaben die Unterschiedlichen Versicherungen die Fälle unterschiedlich. Zum einen gibt es einen bestimmten Prozentsatz, der zu bezahlen ist, zum anderen einen Fixpreis. Ein Vergleich verschiedener Tarife lohnt sich hierbei.

Dauer des Versicherungszeitraumes

Wie lange die Ausprobe von Hörgeräten dauert, kann nicht pauschal gesagt werden, denn eine Ausprobe und Einstellung der Hörgeräte erfolgt individuell. Im Schnitt beträgt der Zeitraum der Testphase rund sechs bis acht Wochen. Doch kann diese Phase auch länger dauern, insbesondere bei einer Erstversorgung mit Hörgeräten. Zudem werden verschiedenen Technik- und Preisstufen getestet.

Bei Abschluss einer Probetragen-Versicherung sollte also darauf geachtet werden, dass der Versicherungszeitraum möglichst großzügig gewählt ist. Sollte es trotz der großzügig gewählten zeitlichen Begrenzung am Ende einer Probephase mit dem Versicherungsschutz zeitlich knapp werden, so bieten verschiedene Versicherungen an, die Versicherung während des Probetragens zu verlängern. Darauf sollte bei der Wahl der Versicherung geachtet werden, sodass eine ausgiebige Testphase ohne Zeitdruck gewährleistet ist.

Hausrat- und Haftpflichtversicherung bei Probe-Hörgeräten

Weder eine Hausratversicherung noch eine Haftpflichtversicherung kommen im Falle von Verloren- oder Kaputtgehen von Probehörgeräten für die Schäden auf. Die einzige Ausnahme stellen Premiumtarife von Haftpflichtversicherungen dar. Dabei müssen Mietsachschäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen mit aufgelistet sein. Darunter fallen etwa Probehörgerte, die als medizinische Hilfsmittel gelten. Im Zweifel sollte hierzu die Versicherung konsultiert werden und dort explizit der Versicherungsschutz von Probehörgeräten in Erfahrung gebracht werden.

Unbeschwertes Testen neuer Hörgeräte mit einer Ausprobe-Hörgeräteversicherung

Sollte die Haftpflichtversicherung keine Mietsachschäden abdecken, so ist eine Probetragen-Versicherung ratsam. Das spart Nerven und schont den Geldbeutel, zudem ermöglicht es ein sorgenfreies Austesten der Probehörgeräte. Insbesondere Menschen, die vor einer Erstversorgung mit Hörgeräten stehen, verlieren Hörgeräte statistisch gesehen Hörgeräte häufiger.

Überraschend ist dies nicht, denn eine Erstversorgung mit Hörgeräten ist mit vielerlei Umstellung für einen Hörgerätetragenden verbunden und in vielen Alltagssituationen wird vergessen, dass diese getragen werden. Das Verlustrisiko ist dementsprechend höher. Aber auch erfahrene Hörgeräteträger sind vor einem Verlust neuer Hörgeräte nicht verschont. Auch die Gefahr von eigenständig verursachten Schäden ist allgegenwärtig. Somit verschafft einzig eine Probetragen-Versicherung Abhilfe, wenn es um die finanzielle Sicherheit im Schadens- oder Verlustfall kommt.

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