Die Hörgeräteversorgung - Ihr Weg zum Hörgerät
1. Ihr Besuch beim HNO-Arzt
Ihr HNO-Arzt stellt durch eine gründliche Untersuchung den Grad Ihrer Schwerhörigkeit fest. Im Anschluss erhalten Sie eine Verordnung für ein Hörgerät. Diese Verordnung ist die Grundlage für die Versorgung mit einem Hörgerät. Ein vom HNO-Arzt erstelltes Audiogramm hilft dem Hörgeräteakustiker bei der späteren Auswahl Ihres Hörgerätes. Ein Audiogramm stellt Ihr Hörvermögen für Töne also die frequenzabhängige Hörempfindlichkeit dar und wird Ihnen als Ausdruck mitgegeben.
2. Besuchen Sie einen Hörgeräteakustiker
Zu Ihrem Besuch bei einem Hörgeräteakustiker nehmen Sie bitte Ihre Verordnung und Ihr Audiogramm mit. Zwischen Krankenkassen und Hörgeräteakustiker gibt es Versorgungsverträge, die die Akustiker verpflichten, mindestens ein Hörgerät zum Festbetrag, sogenannte „Kassen-Hörgeräte“ ohne private Zuzahlung bereitzuhalten. Die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät ist bis auf einige Ausnahmen bei der Anschaffung in jedem Fall zu leisten. Neben diesen Kassengeräten gibt es Hörgeräte in unterschiedlichen Preislagen – abhängig von deren technischer Ausstattung, Design und Komfort. Preise vergleichen kann sich an dieser Stelle lohnen, bedeutet für Sie aber auch mehr Zeitaufwand. Wichtig sind aber vor allem der Service und die Beratungsleistung. Und hier gibt es große Unterschiede. Viele Kunden entscheiden sich nach Ihrem ersten, spontanen Eindruck des Akustikers. Man soll sich ja schließlich in erster Linie wohlfühlen.
3. Testen Sie verschiedene Hörgeräte-Modelle
Der Hörgeräteakustiker schlägt Ihnen mehrere Geräte vor, meistens in unterschiedlichen Preisklassen. Um die Testphase gut zu dokumentieren, führen Sie eine Art Tagebuch (ein Notizblatt genügt). Notieren Sie sich möglichst genau, in welchen Situationen Sie mit welchem Hörgerät wie gut Sie hören und was Sie unter Umständen stört. Das ist für die spätere Feineinstellung Ihres Wahlgerätes wichtig. Lassen Sie sich Zeit Ihr passendes Hörgerät zu finden. Probieren Sie weitere Geräte aus, auch wenn Sie mit der ersten Anpassung zufrieden waren. Vielleicht gibt es ja auch etwas besseres?!
Achten Sie beim Vergleichen insbesondere auf folgende Situationen
- Erster Höreindruck und Richtungshören beim Verlassen des Geschäftes, insbesondere Straßenverkehr
- Verstehen in ruhiger Umgebung, insbesondere zu Hause beim Fernsehen und Gespräche mit Familie/ Freunde
- Sprachverstehen in geräuschvoller Umgebung, z.B. in Restaurants, Feiern
- Bei Ihren Freizeitaktivitäten, z.B. im Theater, Kino oder Vereinssitzung
4. Hörgeräteversicherungen und Finanzierung
Ihre private Zuzahlung, z.B. für ein Premium-Hörgerät, können Sie bequem in Raten zahlen. Einige Hörgeräteakustiker bieten eigene Zahlungsmodelle, andere greifen auf Modelle von Banken zurück. Auch ein sogenanntes "Hörgeräte-Abo" wird immer wieder angeboten. Neuester und lohnenswerter Trend sind Hörgeräteversicherungen. Diese versichern Ihre neuen Hörgeräte gegen Liegenlassen, Verlieren, Diebstahl und manche sogar gegen Schäden durch Schweiß und unabsichtliche Bedienfehler. Einen Vergleich unterschiedlicher Hörgeräte-Versicherungen finden Sie hier.
5. Genießen Sie Ihr neues Hörvermögen mit Hörgeräten!
Der Hörgeräteakustiker wird Ihnen nach der Auswahl die Bedienung und Pflege der Hörsysteme erklären. Studieren Sie in jedem Fall die Bedienungsanleitung Ihrer Hörgeräte. Sofern es sich um ein Zuzahlungs-Hörgerät handelt, erhalten Sie eine Zusatzrechnung vom Hörgeräteakustiker. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernimmt der Hörgeräteakustiker auf Basis Ihrer Verordnung.
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