Für Hörakustiker: Fordern Sie die Tarif-Infos direkt bei der Alteos an.
ALTEOS Hörgeräteversicherung
Mit der ALTEOS Hörgeräteversicherung sind Sie und Ihr Hörgerät gegen nahezu alle Schäden abgesichert. Sowohl Reparaturen, als auch Ersatzleistungen bei Totalschaden, Verlust, Liegenlassen oder Diebstahl übernimmt die Versicherung gegen 0 € Selbstbeteiligung. Ebenfalls inbegriffen sind Zubehörteile wie Streamer, Ladestationen, Fernbedienungen oder Hörer.
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif und schützen Sie und Ihre Hörsysteme sofort per Klick! Der ALTEOS HörgeräteSchutz by AXA bietet 100 % Reparaturkostenübernahme, Verlustschutz, Geld zurück bei Schadenfreiheit und vieles mehr.
Top-Schutz
Kostenübernahme bei Reparaturen, Totalschaden sowie Verlust, Liegenlassen, Diebstahl
Nahezu alle Schäden
Der Versicherungsschutz kann bis zu 2 Jahre nach dem Kauf abgeschlossen werden
Flexible Laufzeit
Entweder ein Jahr, drei Jahre, oder fünf Jahre Hörgeräte-Komplettschutz
Weltweit geschützt
Uneingeschränkte Absicherung - egal in welchem Land der Schaden entsteht
Die Vertragsbedingungen der ALTEOS Hörgeräte Versicherung
Der Antrag der Alteos Hörgeräteversicherung kann entweder online oder direkt beim Hörakustiker erfolgen. Zu Beginn muss entschieden werden, ob die 1-, 3- oder 5-jährige Laufzeit gewählt werden soll. Das Hörgerät kann maximal bis 1 Monat nach Kauf versichert werden.
Die einhährige Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht einen Monat vor Vertragsablauf gekündigt wird. Die maximale Versicherungsdauer beträgt 5 Jahre. Nach drei Jahren Mindestlaufzeit kann der Vertrag vorzeitig beendet werden. Auch hier gilt eine einmonatige Kündigungsfrist.
Die Prämie ist abhängig vom Gesamtpreis beider Hörgeräte. Ein Hörgerät bis 1000 € mit der Maximallaufzeit von 5 Jahren kann bereits für 4,17 € im Monat versichert werden.
ALTEOS Hörgeräteversicherung im Überblick
Was ist versichert?
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Selbstbeteiligung und Schadensabwicklung
Für die Regulierung von Schäden - egal ob Reparatur oder Erstattung - wird keine Selbstbeteiligung verlangt.
Bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl wird der Zeitwert des zu Schaden gekommenen Hörgeräts erstattet. Dieser errechnet sich nach der Versicherungssumme, abzüglich 10 % pro Nutzungsjahr.
Höhe der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist deckungsgleich mit dem Brutto-Kaufpreis des Hörgeräts, ohne Rabatte oder Abzüge der Krankenversicherung. Dieser Betrag ist auf der Rechnung des Hörakustikers zu finden.
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