ALTEOS Hörgeräteversicherung

Mit der ALTEOS Hörgeräteversicherung sind Sie und Ihr Hörgerät gegen nahezu alle Schäden abgesichert. Sowohl Reparaturen, als auch Ersatzleistungen bei Totalschaden, Verlust, Liegenlassen oder Diebstahl übernimmt die Versicherung gegen 0 € Selbstbeteiligung. Ebenfalls inbegriffen sind Zubehörteile wie Streamer, Ladestationen, Fernbedienungen oder Hörer.

Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif und schützen Sie und Ihre Hörsysteme sofort per Klick! Der ALTEOS HörgeräteSchutz by AXA bietet 100 % Reparaturkostenübernahme, Verlustschutz, Geld zurück bei Schadenfreiheit und vieles mehr.

Top-Schutz

Kostenübernahme bei Reparaturen, Totalschaden sowie Verlust, Liegenlassen, Diebstahl

Nahezu alle Schäden

Der Versicherungsschutz kann bis zu 2 Jahre nach dem Kauf abgeschlossen werden

Flexible Laufzeit

Entweder ein Jahr, drei Jahre, oder fünf Jahre Hörgeräte-Komplettschutz

Weltweit geschützt

Uneingeschränkte Absicherung - egal in welchem Land der Schaden entsteht

Die Vertragsbedingungen der ALTEOS Hörgeräte Versicherung

Der Antrag der Alteos Hörgeräteversicherung kann entweder online oder direkt beim Hörakustiker erfolgen. Zu Beginn muss entschieden werden, ob die 1-, 3- oder 5-jährige Laufzeit gewählt werden soll. Das Hörgerät kann maximal bis 1 Monat nach Kauf versichert werden.

Die einhährige Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht einen Monat vor Vertragsablauf gekündigt wird. Die maximale Versicherungsdauer beträgt 5 Jahre. Nach drei Jahren Mindestlaufzeit kann der Vertrag vorzeitig beendet werden. Auch hier gilt eine einmonatige Kündigungsfrist.

Die Prämie ist abhängig vom Gesamtpreis beider Hörgeräte. Ein Hörgerät bis 1000 € mit der Maximallaufzeit von 5 Jahren kann bereits für 4,17 € im Monat versichert werden.

ALTEOS Hörgeräteversicherung im Überblick

Was ist versichert?

  • Bedienungsfehler
  • Wasser-/ Feuchtigkeistschäden
  • Fall-/ Sturz-/ Unfallschäden
  • Verlust, Abhandenkommen, Diebstahl
  • Totalschaden
  • Bruchschäden

Selbstbeteiligung und Schadensabwicklung

Für die Regulierung von Schäden - egal ob Reparatur oder Erstattung - wird keine Selbstbeteiligung verlangt.

Bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl wird der Zeitwert des zu Schaden gekommenen Hörgeräts erstattet. Dieser errechnet sich nach der Versicherungssumme, abzüglich 10 % pro Nutzungsjahr.

Höhe der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist deckungsgleich mit dem Brutto-Kaufpreis des Hörgeräts, ohne Rabatte oder Abzüge der Krankenversicherung. Dieser Betrag ist auf der Rechnung des Hörakustikers zu finden.


Weitere Informationen:

Versicherungsunterlagen




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