ERGO Hörgeräteversicherung

Ergo Hörgeräte

ERGO Hörgeräteversicherung

Schützen Sie sich mit der ERGO Hörgeräteversicherung gegen nahezu alle Schäden. Inbegriffen ist die Übernahme von Reparaturkosten ink. Ersatzleistungen bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl - Ebenso die Reparatur oder Wiederbeschaffung von Zubehör wie Otoplastik, Hörer, Streamer, Ladestation oder Fernbedienung. Ab 53,50 € im Jahr bietet die ERGO somit ein Rundum-Sorglos-Paket zu idealen Bedingungen.

Top-Schutz

Kostenübernahme bei Reparaturen, Totalschaden sowie Verlust, Liegenlassen, Diebstahl

Flexibler Abschluss

Der Versicherungsschutz kann bis zu 2 Jahre nach dem Kauf abgeschlossen werden

Maximale Laufzeit

Finanzielle Absicherung bis zur nächsten Zuzahlung der Krankenversicherung

Weltweit geschützt

Uneingeschränkte Absicherung - egal in welchem Land der Schaden entsteht

Übersichtlicher Versicherungsschutz zu fairen Konditionen

Die ERGO Hörgeräteversicherung kann direkt über Ihren Hörakustiker abgeschlossen werden. Dabei bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie sie bereits zum Kauf abschließen oder bis zu 2 Jahre damit warten.

Um in allen Fällen fair zu bleiben, können Sie die Dauer des Schutzes selbst wählen. Durch max. 6 Jahre Versicherungsschutz ist Ihre Hörhilfe über den gesamten Zeitraum bis zur nächsten Zuzahlung der Krankenversicherung abgesichert.

Je nach Anschaffungswert errechnet sich auch der Jahresbeitrag. Bereits ab 53,50 € jährlich können Sie Ihr Hörgerät versichern.

ERGO Hörgeräteversicherung im Überblick

Was ist versichert?

  • Bedienungsfehler
  • Wasser-/ Feuchtigkeistschäden
  • Fall-/ Sturz-/ Unfallschäden
  • Verlust, Abhandenkommen, Diebstahl
  • Totalschaden
  • Verschleiß, Abnutzung

Selbstbeteiligung und Schadensabwicklung

Für die Regulierung von Schäden ist ein geringer Selbstbehalt fällig, der je nach Teil- oder Totalschaden variiert.

Ein Teilschaden verlangt 30 € Eigenanteil je Fall. Darunter zählen sämtliche Reparaturen am Hörgerät und Zubehör sowie der Verlust bzw. das Abhandenkommen von Zubehör.

Zur Regulierung eines Totalschadens oder Verlusts des Hörgeräts werden 40 % Selbstbeteiligung berechnet. Nach Abzug erhalten Sie die vollständige Summe für einen gleichwertigen Ersatz.

Höhe der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist deckungsgleich mit dem Brutto-Kaufpreis des Hörgeräts, ohne Rabatte oder Abzüge der Krankenversicherung. Dieser Betrag ist auf der Rechnung des Hörakustikers zu finden. Im Totalschaden- sowie Verlustfall entspricht die Entschädigung für ein Ersatz-Hörgerät ebendieser Maximalsumme, abzüglich dem Teilwert des Altgeräts.


Weitere Informationen:

Produktinformationsblatt

Allgemeine Vertragsbedingungen Komplettschutz





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